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AGB - Camping Okertalsperre KroesGbR. 
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Campingleistungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Touristikcamping
Zustandekommen des Vertrags Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internetformular vorgenommen werden.
Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. 
Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande. 
Gern reservieren wir Ihnen einen Wunschstellplatz. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder Stellplatznummer besteht allerdings nicht.
Entgelt Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den jährlich aktualisierten Preislisten des Campingplatzes. 
Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren. 
Eine aktuelle Preisübersicht über alle Angebote (Stellplätze, Pauschalangebote, Verbrauchsgebühren, etc.) finden Sie im Internet und im Aushang. 
Buchungen über die aktuelle Saison hinaus, können u.U. von den ausgeschriebenen Preisangaben abweichen. 

An- und Abreisezeiten Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise nach 18.00 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. 
Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 12.00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. 
Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes. 
Zufahrt zum Platz Die Zufahrt des Platzes wird durch automatische Schranken geregelt, die durch ein Kennzeigenerkennung gestützt werd. 
Jede Durchfahrt wird protokolliert und mit der Kennzeigenerkennung erfassung erkennt der Benutzer die Benutzungsbedingungen an. 
Die Schrankenanlage bleibt während der Nachtruhe ständig geschlossen (von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr). 
Die Benutzung der Schranken und das Befahren des Platzes ist innerhalb der Nachtruhe nicht gestattet. 
 
Bei groben Verstößen und Zuwiderhandlungen behält sich der Eigentümer weitere Maßnahmen, insbesondere Schadenersatzforderungen, die fristlose Kündigung des Vertrages, vor. 
 
Aufenthalt / Besuch Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden. 
Der Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inkl. 1 Auto oder 1 Wohnmobil) belegt werden. 
Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Rezeption und müssen angemeldet werden. 
Der Campinggast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platzordnung an. Diese ist Bestandteil des Vertrags. 
Sie ist in der Infotafel im Eingangsbereich ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch übersandt werden.

Mängel Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, 
hat der Campinggast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauf folgenden Tag anzuzeigen. 
Haftung Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. 
Schäden die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind der Campingplatzverwaltung umgehend mitzuteilen, 
und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. 
Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, 
des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, 
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen 
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen gleich. Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste 
(z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können. Aus diesen naturgegebenen Einflüssen können keine Ansprüche abgeleitet werden.
 
Umbuchung/Rücktritt vom Vertrag eines Stellplatzes Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Gastes grundsätzlich möglich. 
Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. 
Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, kann der Campingplatz die nachfolgenden pauschalierten Rücktrittskosten von 100,00 Euro pro reservierten Stellplatz verlangen. 
Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt in voller Höhe fällig. 
Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Campingplatz, besteht für diesen die Möglichkeit, 
sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Etwaige Zahlungsansprüche des Vermieters bleiben unter Berücksichtigung o. g. 
Vereinbarungen unberührt. Der Campinggast verzichtet jedoch auf seine ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Campingplatz, wenn er diese nicht bis zum 
Folgetag der Anreise 11.00 Uhr zumindest telefonisch dem Campingplatz anzeigt und geltend macht.

Film- und Fotoarbeiten In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Campingpark Heidewald Fotoarbeiten bzw. Bild- und Tonaufnahmen durch. 
Falls Sie diese nicht möchten, teilen Sie dies dem Fotografen bzw. dem Kamerateam sofort mit. Einem späteren Einspruch kann nicht mehr stattgegeben werden.
Sonstige Vereinbarungen Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Camping Okertalsperre KroesGbR, 
Inhaber Familie Kroes, gemeint. Der Campingplatzbetreiber verfügt uneingeschränkt über das Hausrecht. 
Die Platzordnung, die das Miteinander der Gäste und Haustiere auf dem Platz während des Aufenthalts regelt, ist Bestandteil der AGBs. 
Sie befindet sich im Aushang an der Rezeption und wird auf Wunsch auch gerne ausgehändigt. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, 
gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, 
berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, 
die wirtschaftlich und rechtlich dem am nähesten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt
Familie Kroes
Altenau, im Januar 2020

Camping Okertalsperre

Kornhardtweg 2

38707 Altenau

Niedersachsen (Harzgebirge)

Tel.0049 5328 702

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