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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gültig ab Oktober 2026

Camping Okertalsperre Kroes GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das touristische Camping


1. Zustandekommen des Vertrags, Buchungen und Belegung

1.1 Reservierungen und Buchungsanfragen können über das Online-Buchungssystem auf unserer Website.

1.2 Die Absendung einer Buchungsanfrage stellt ein Angebot des Campinggastes zum Abschluss eines Campingvertrags dar. Der Campingvertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung des Campingplatzbetreibers, in der Regel per E-Mail, zustande.

1.3 Stellplatzwünsche und Platzwechsel
Der Campingplatzbetreiber bemüht sich, unverbindliche Stellplatzwünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder eine bestimmte Stellplatznummer besteht nicht.
Aus organisatorischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen kann dem Gast ein anderer Stellplatz zugewiesen werden. Soweit ein gleichwertiger Stellplatz zur Verfügung steht, kann dieser anstelle des ursprünglich vorgesehenen Stellplatzes zugewiesen werden.

Sollte im Ausnahmefall nur ein wesentlich minderwertigerer Stellplatz zur Verfügung stehen, wird dem Gast eine angemessene Preisminderung angeboten. Dem Gast steht in diesem Fall auch ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.

1.4 Anzahl der Stellplätze je Buchung
Pro Buchung kann grundsätzlich nur ein Stellplatz gebucht werden.
Sollen mehrere Stellplätze für gemeinsam reisende Personen, Familien oder Bekannte genutzt werden, ist für jeden Stellplatz eine separate Buchung bzw. Anfrage erforderlich. Ein Anspruch auf eine gemeinsame Lage der Stellplätze besteht nicht.

1.5 Personenbelegung und Gruppen
Ein Stellplatz darf grundsätzlich mit höchstens drei erwachsenen Personen belegt werden.
Eine Belegung mit mehr als drei Erwachsenen ist nur nach vorheriger Anfrage und ausdrücklicher Genehmigung durch den Campingplatzbetreiber möglich. Die im Buchungssystem für den jeweiligen Stellplatz ausgewiesene maximale Belegung bleibt maßgeblich.
Der Campingplatz ist auf einen ruhigen und erholsamen Aufenthalt von Einzelreisenden, Paaren und Familien ausgerichtet. Gruppenaufenthalte und Gruppenbuchungen werden grundsätzlich nicht angeboten und bedürfen in jedem Fall der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch den Campingplatzbetreiber.

 

Auch mehrere getrennte Buchungen, die erkennbar zu einer gemeinsam reisenden Gruppe gehören, gelten als Gruppenaufenthalt und benötigen eine vorherige Genehmigung.
Eine Gruppenbuchung wird erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Campingplatzbetreiber angenommen. Wird erst nach der Buchung bekannt, dass der Aufenthalt entgegen den Angaben des Gastes einen Gruppencharakter hat, oder ergeben sich nachträglich konkrete Umstände, die einen erheblichen Verstoß gegen die Ruhe- oder Platzordnung erwarten lassen, kann die Aufnahme verweigert bzw. ein bereits bestehender Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden.

1.6 Mindestalter und minderjährige Gäste
Buchungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren bedürfen der vorherigen Zustimmung der Platzleitung.

Der Aufenthalt Minderjähriger ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nur gestattet, wenn bei der Anreise eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie ein geeigneter Nachweis der Identität des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

Die Erziehungsberechtigten bleiben für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten und das Verhalten der Minderjährigen verantwortlich. Bei fehlenden oder unzureichenden Nachweisen kann die Aufnahme verweigert werden.

2. Entgelt, Preise und Buchungen für Folgesaisons

2.1 Die Preise für die jeweiligen Campingleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Campingplatzes.

2.2 Eine aktuelle Preisübersicht über Stellplatzkategorien, Personenentgelte, verbrauchsabhängige Gebühren, Mindestaufenthalte und sonstige Entgelte ist auf der Website einsehbar und wird auf dem Campingplatz entsprechend bekannt gemacht.
Für einzelne Zeiträume oder Stellplatzkategorien können unterschiedliche Mindestaufenthaltsdauern gelten.

2.3 Bei Online-Buchungen erhält der Gast vor Abschluss der Buchung die für die Buchungsentscheidung erforderlichen Informationen.
Soweit gesetzlich vorgesehen, besteht bei Verträgen über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Zeitraum kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Recht des Gastes zur Stornierung nach Maßgabe dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

3. Anzahlung, Zahlungsfristen, Restzahlung und Falschangaben

3.1 Höhe der Anzahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Gesamtpreises fällig; 

maximal jedoch 150,00 €.

3.2 Zahlungsfristen
Die Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf dem Konto des Campingplatzbetreibers eingegangen sein.

Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, ist die Anzahlung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

Bei Buchungen, die weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, ist die Anzahlung unverzüglich zu leisten.

Die jeweils in der Buchungsbestätigung genannte Zahlungsfrist ist für die Durchführung der Buchung von wesentlicher Bedeutung, da ein nicht rechtzeitig bezahlter Stellplatz kurzfristig anderweitig vergeben werden können muss.

3.3 Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung
Geht die fällige Anzahlung nicht innerhalb der mitgeteilten und vereinbarten Zahlungsfrist ein, ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Campingvertrag zurückzutreten.

Eine weitere Mahnung oder Nachfrist ist insbesondere bei kurzfristigen Buchungen nicht erforderlich, wenn die Zahlung innerhalb der konkret vereinbarten Frist ausdrücklich als wesentlich für die Durchführung der Buchung vereinbart wurde.

Der Rücktritt wird dem Gast in Textform, in der Regel per E-Mail, mitgeteilt. Nach Zugang der Rücktrittserklärung kann der Stellplatz anderweitig vergeben werden.

3.4 Restzahlung
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abreise zu entrichten.

3.5 Falschangaben
Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, bei erheblichen falschen oder unvollständigen Angaben des Gastes die Aufnahme zu verweigern oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden.

Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben zu Anzahl oder Alter der Personen, Fahrzeugart oder -größe, Tieren oder bei einer verschwiegenen Gruppenbuchung.
Sofern passende Alternativmöglichkeiten vorhanden sind, kann der Betreiber nach eigenem Ermessen eine Umbuchung zu den jeweils gültigen Preisen anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

4. An- und Abreisezeiten

4.1 Anreise
Der gebuchte Stellplatz steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Bei einer voraussichtlichen Anreise nach 19:00 Uhr wird um vorherige telefonische oder schriftliche Benachrichtigung gebeten.

4.2 Abreise und Räumung des Stellplatzes
Der Stellplatz muss am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr vollständig geräumt und sauber hinterlassen werden.
Bei einer nicht vereinbarten Überschreitung der Abreisezeit wird eine weitere Übernachtung berechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich entstandenen Schadens bleiben unberührt.

4.3 Aufenthaltsende nach Check-out
Mit der Räumung des Stellplatzes endet das Aufenthaltsrecht für die gebuchten Personen auf dem Campingplatzgelände.
Eine weitere Nutzung des Campingplatzgeländes nach dem Check-out, insbesondere von Sanitäranlagen, Liegewiesen oder Badebereichen, ist nach der Abreise grundsätzlich nicht gestattet.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Außenparkplätzen zum Zweck der weiteren Nutzung des Campingplatzgeländes nach dem Check-out ist ebenfalls nicht gestattet.

4.4 Schrankenanlage und Nachtruhe
Die Zufahrt zum Campingplatz wird durch eine Schrankenanlage geregelt.
Während der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist das Befahren des Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Notfälle sowie ausdrücklich mit der Platzleitung vereinbarte Ausnahmefälle bleiben hiervon unberührt.

5. Aufenthalt, Besucher und Platzordnung

5.1 Personen und Besucher
Der Stellplatz darf nur von den in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen genutzt werden.
Tages- und Übernachtungsbesucher müssen beim Betreten des Campingplatzes bei der Rezeption angemeldet werden und die jeweils gültigen Besuchergebühren entrichten.

5.2 Stellplatzbelegung
Ein Stellplatz darf grundsätzlich nur mit einer Campingausrüstung belegt werden, beispielsweise:
- ein Wohnwagen einschließlich eines Zugfahrzeugs,
- ein Wohnmobil oder
- ein Zelt einschließlich eines Pkw.

Zusätzliche Zelte, Pavillons oder weitere Fahrzeuge bedürfen der vorherigen Zustimmung der Rezeption.

5.3 Platzordnung und Platzverweis
Die Platzordnung ist Bestandteil des Campingvertrags. Sie ist auf der Website des Campingplatzes als PDF abrufbar und wird auf dem Campingplatz entsprechend bekannt gemacht.
Der Campinggast, seine Begleitpersonen und seine Besucher verpflichten sich zur Einhaltung der Platzordnung.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, insbesondere gegen die Ruhezeiten, Sicherheitsbestimmungen oder das friedliche Miteinander, kann der Campingplatzbetreiber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden und einen Platzverweis aussprechen.

5.4 Nachtruhe
Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr einzuhalten.
In dieser Zeit sind störende Aktivitäten, laute Gespräche sowie das Betreiben von Radios, Fernsehern, Musikinstrumenten oder sonstigen lärmerzeugenden Geräten im Außenbereich zu unterlassen.

5.5 Lärmvermeidung am Tag
Auch außerhalb der Nachtruhe ist jede unnötige oder störende Lärmbelästigung zu vermeiden.
Musik und sonstige Tongeräte im Außenbereich dürfen nur in einer Lautstärke betrieben werden, durch die andere Gäste nicht gestört werden.

5.6 Betriebssicherheit und Flüssiggasanlagen
Fahrzeuge, Wohnwagen und sonstige Campingfahrzeuge, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen und über einen gültigen Prüfnachweis der Flüssiggasanlage verfügen, soweit eine solche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, den entsprechenden Prüfnachweis einzusehen und bei begründeten Sicherheitsbedenken die Aufnahme zu verweigern.

6. Haustiere

6.1 Hunde
Pro Stellplatz sind höchstens zwei Hunde erlaubt.
Mehr als zwei Hunde bedürfen der vorherigen Zustimmung der Platzleitung.

6.2 Hunde sind auf dem Campingplatz grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Platzordnung kann für einzelne Bereiche zusätzliche Einschränkungen vorsehen.

6.3 Kotbeseitigung
Hundebesitzer sind verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Restmüllbehältern zu entsorgen.

6.4 Haftung
Der Tierhalter haftet für Schäden und Verunreinigungen, die durch sein Tier nach den gesetzlichen Vorschriften verursacht werden.

7. Umbuchung und Rücktritt vor Reiseantritt

7.1 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur in Ausnahmefällen und nach Verfügbarkeit möglich. Sie müssen grundsätzlich mindestens einen Monat vor dem geplanten Anreisedatum in Textform beantragt werden.
Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

7.2 Stornierungsgebühren
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle einer Stornierung kann der Campingplatzbetreiber eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich ausschließlich nach dem vereinbarten Stellplatz- und Personenpreis.

Die Entschädigung beträgt:
- bis 45 Tage vor dem geplanten Anreisedatum: 15,00 € Bearbeitungsgebühr;
- 44 bis 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum: 30 % des vereinbarten Stellplatz- und Personenpreises;
- 29 bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Stellplatz- und Personenpreises;
- 13 bis 3 Tage vor dem geplanten Anreisedatum: 80 % des vereinbarten Stellplatz- und Personenpreises;
- ab 2 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Stellplatz- und Personenpreises.

 

7.3 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dabei wird die tatsächliche Buchungssituation berücksichtigt. Eine andere Buchung führt nicht automatisch zu einer Erstattung. Entscheidend is, ob durch die Stornierung ein Stellplatz frei wurde, der ohne die Stornierung nicht hätte vermietet werden können, und ob dem Campingplatz dadurch ein echter wirtschaftlicher Vorteil entstanden ist.

 

7.4 Verrechnung und Nachforderung
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornierungsgebühr angerechnet. Übersteigt die Stornierungsgebühr die Anzahlung, wird der Restbetrag nachgefordert.

8. Vorzeitige Abreise, Nichtanreise und Mindestaufenthalt

8.1 Zahlungsverpflichtung bei Nichtnutzung
Bei Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Gast grundsätzlich zur Zahlung der gebuchten, aber nicht genutzten Nächte verpflichtet.

Ersparte Aufwendungen (wie Gästebeiträge/Toeristenbelasting und verbrauchsabhängige Kosten, die nicht mehr anfallen) werden selbstverständlich nicht berechnet.

 

Für die Anrechnung von Einnahmen aus einer Weitervermietung sowie das Recht des Gastes, einen geringeren Schaden nachzuweisen, gelten die gleichen Regeln wie bei einer Stornierung (siehe Punkt 7.3).

9. Gewährleistung, Mängelanzeige und Naturgegebenheiten

9.1 Sollte der zugewiesene Stellplatz oder eine andere vertraglich geschuldete Campingleistung Mängel aufweisen oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entsprechen, ist der Campinggast verpflichtet, dies unverzüglich der Rezeption oder Platzleitung mitzuteilen.

9.2 Dem Campingplatzbetreiber ist eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe oder, soweit verfügbar und zumutbar, zur Zuweisung eines geeigneten Ersatzstellplatzes einzuräumen.
Unterlässt der Gast eine erforderliche Mängelanzeige schuldhaft und konnte der Campingplatzbetreiber den Mangel deshalb nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, richten sich die daraus entstehenden Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Naturgegebenheiten und Witterung
Der Campingplatz Okertalsperre liegt in einem natürlichen Gelände.
Nach Niederschlägen oder aufgrund jahreszeitlicher Bedingungen können vorübergehend Pfützen, weiche Bodenstellen, Matsch, Laub, kleinere Unebenheiten oder andere naturtypische Erscheinungen auftreten.
Solche unvermeidbaren und nur vorübergehenden Naturgegebenheiten stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes nicht wesentlich beeinträchtigen und nicht auf einer vom Campingplatzbetreiber zu vertretenden unzureichenden Unterhaltung des Geländes beruhen.

10. Datenschutz, Videoüberwachung und Fotoaufnahmen

10.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Campingplatzbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung der Buchung und des Campingvertrags erforderlich ist.
Fahrzeugkennzeichen können zur Steuerung und Sicherung der Zufahrt, zur Nutzung der Schrankenanlage und zur Wahrung der Betriebs- und Sicherheitsinteressen des Campingplatzes verarbeitet werden.
Personenbezogene Daten werden darüber hinaus im Rahmen gesetzlicher Meldepflichten sowie zur Erhebung und Abrechnung des Gästebeitrages an die hierfür zuständigen Stellen und, soweit gesetzlich vorgesehen, an die zuständigen Kur- bzw. Tourismusstellen übermittelt.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Campingplatzes.

10.2 Videoüberwachung
In besonders schutzbedürftigen bzw. sicherheitsrelevanten Bereichen des Campingplatzgeländes, insbesondere an Ein- und Ausfahrten sowie bestimmten Zugängen, kann eine Videoüberwachung stattfinden.
Die überwachten Bereiche sind durch gut sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet.
Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere zur Wahrung berechtigter Interessen des Campingplatzbetreibers, zum Schutz des Eigentums, zur Prävention und Aufklärung von Diebstahl, Vandalismus und sonstigen Vorfällen sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts.
Aufzeichnungen werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Aufnahmen, die im Zusammenhang mit einem konkreten Vorfall stehen, können gesondert gekennzeichnet, gesichert und über die reguläre Speicherdauer hinaus aufbewahrt werden, soweit dies zur Aufklärung des Vorfalls, zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

10.3 Private Kameras und Drohnen
Die Installation und der Betrieb privater Videoüberwachungsanlagen durch Gäste, beispielsweise fest installierter Kameras oder Wildkameras, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Platzleitung.
Die Nutzung von Drohnen über dem Campingplatzgelände ist ohne vorherige Genehmigung des Campingplatzbetreibers nicht gestattet.

10.4 Foto- und Videoaufnahmen zu Informations- und Werbezwecken
Der Campingplatzbetreiber fertigt gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen des Campingplatzgeländes aus unterschiedlichen Perspektiven, einschließlich Übersichtsaufnahmen vom Boden oder aus der Luft, zu Informations- und Werbezwecken an.
Bei solchen Übersichtsaufnahmen können sich Gäste im Hintergrund befinden. Personen werden dabei nicht gezielt aufgenommen. Soweit Personen aufgrund der Entfernung oder Bildqualität nicht erkennbar sind, handelt es sich nicht um gezielte Personenaufnahmen.

Soweit erkennbare einzelne Personen oder Familien gezielt aufgenommen werden oder im Vordergrund stehen, erfolgt eine Veröffentlichung nur nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Personen.

11. Betriebszeiten, Nebensaison, Frostperiode und Betriebsstörungen

11.1 Nebensaison
In der Nebensaison kann der Campingplatzbetreiber die Öffnungszeiten der Rezeption und des Kiosks einschränken sowie einzelne Platzbereiche zeitweise schließen.
Soweit dies für die Durchführung der gebuchten Leistungen von wesentlicher Bedeutung ist, werden die Gäste entsprechend informiert.

11.2 Frostperiode
Die Frischwasserversorgung direkt an den Stellplätzen steht aus Sicherheitsgründen nur während der frostfreien Zeit zur Verfügung.
Bei Frostgefahr können die Außenleitungen entleert und abgeschaltet werden. Die Wasserversorgung erfolgt in diesem Fall über die dafür vorgesehenen zentralen Sanitäranlagen.
Die vorübergehende Abschaltung der Außenwasserleitungen wegen Frostgefahr begründet keinen Anspruch auf eine Minderung, soweit die zentrale Wasserversorgung weiterhin gewährleistet ist.

11.3 Betriebsstörungen und Nichtverfügbarkeit
Kann der Campingplatz oder eine wesentliche gebuchte Leistung aufgrund von Umständen, die der Campingplatzbetreiber nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft nicht oder nicht wie vereinbart bereitgestellt werden, können insbesondere behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Hochwasser, Sturm, Brand, technische Störungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse vorliegen.

Kann die gebuchte Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

12. Hausrecht, Erklärungen und Irrtümer

12.1 Hausrecht
Der Campingplatzbetreiber und seine bevollmächtigten Mitarbeiter üben auf dem gesamten Campingplatzgelände das Hausrecht aus.
Den berechtigten Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten.

12.2 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen des Gastes gegenüber dem Campingplatzbetreiber, insbesondere Stornierungen, Umbuchungsanträge und Mängelanzeigen, bedürfen der Textform.
Die Kommunikation soll aus organisatorischen Gründen grundsätzlich per E-Mail erfolgen.
Telefonische Mitteilungen und Nebenabreden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.

12.3 Offensichtliche Irrtümer
Offensichtliche Schreib-, Druck-, Übertragungs- oder Rechenfehler sowie eindeutig erkennbare technische Fehler im Buchungssystem dürfen berichtigt werden.
Die gesetzlichen Rechte bei Irrtümern bleiben unberührt.

12.4 Separate Bedingungen für Dauer- und Saisonplätze
Für Dauer- und Saisonplätze gelten zusätzlich die hierfür gesondert vereinbarten Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die speziell für Dauer- oder Saisonplätze vereinbarten Regelungen den allgemeinen Regelungen für touristische Buchungen vor.

13. Haftung

13.1 Der Campingplatzbetreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Campingplatzbetreiber nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Die Camping Okertalsperre Kroes GbR ist nicht bereit und, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

 

 

 


AGB - Camping Okertalsperre Kroes GbR. gültig bis ende September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Touristikcamping​
 

1. Zustandekommen des Vertrags

​

1.1 Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Internetformular vorgenommen werden.

1.2 Die Anmeldung des Campinggastes stellt ein Angebot zum Abschluss eines Campingvertrags dar. Dieser Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande.

1.3 Während wir gerne einen Wunschstellplatz für Sie reservieren, möchten wir darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder Stellplatznummer besteht. Sollte jedoch ein Stellplatzwechsel erforderlich sein, bemühen wir uns nach Möglichkeit, einen gleichwertigen Platz für Sie zu finden.

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2. Entgelt

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2.1 Die Preise für unsere Campingleistungen ergeben sich aus den jährlich aktualisierten Preislisten des Campingplatzes.

2.2 Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich über die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preise zu informieren.

2.3 Eine aktuelle Preisübersicht über alle Angebote (Stellplätze, Pauschalangebote, Verbrauchsgebühren usw.) finden Sie online und in unserem Aushang.

2.4 Buchungen über die laufende Saison hinaus können von den ausgeschriebenen Preisangaben abweichen.

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3. An- und Abreisezeiten

​

3.1 Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 19:00 Uhr bitten wir um vorherige Benachrichtigung.

3.2 Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 12:00 Uhr geräumt sein. Für eine Fristüberschreitung kann zusätzliches Entgelt erhoben werden. Die vertragsgemäße Räumung obliegt dem Campinggast.

3.3 Die Zufahrt zum Campingplatz wird durch eine automatische Schrankanlage geregelt, die durch Kennzeichenerkennung unterstützt wird. Die Nutzung der Schrankenanlage während der Nachtruhe (von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr) sowie das Befahren des Platzes sind nicht gestattet.

3.4 Mit der Buchung eines Stellplatzes stimmt der Campinggast zu, dass die Daten seines Fahrzeugkennzeichens erfasst werden können, um die Zufahrt zum Campingplatz durch die automatische Schrankanlage zu regeln und um sicherzustellen, dass die Benutzungsbedingungen eingehalten werden können. Die Erfassung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

​

4. Aufenthalt / Besuch

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4.1 Der Campingplatz darf nur von der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden.

4.2 Ein Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inklusive 1 Auto oder 1 Wohnmobil) belegt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Rezeption.

4.3Der Campinggast und seine Begleitpersonen erkennen die Platzordnung an, die Bestandteil des Vertrags ist und an der Infotafel im Eingangsbereich ausgehängt sowie online einsehbar ist.

4.4 Zur Gewährleistung einer ruhigen Nachtruhe ist zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten. Lärm und störende Aktivitäten sind während dieser Zeit zu vermeiden.

4.5 Bitte beachten Sie, dass auch tagsüber keine Lärmbelästigung durch laute Musik oder ähnliche störende Geräusche toleriert wird.

​

5. Umbuchung/Rücktritt vom Vertrag eines Stellplatzes

​

5.1 Umbuchungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen mindestens 1 Monat vor dem geplanten Anreisedatum schriftlich beantragt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht. 

5.2 Stornierung des Vertrags:

  • Bei der Buchung eines Stellplatzes wird eine Anzahlung von 50 € fällig, die im Falle einer Stornierung bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisedatum als Stornogebühr einbehalten wird.

  • Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor der Anreise, werden 50 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 50 €, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung.

​

5.3 Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt in voller Höhe fällig.

​

6. Mängel

​

6.1 Sollte der zugewiesene Stellplatz oder andere Vertragsleistungen nicht den vereinbarten Eigenschaften entsprechen, ist dies der Campingverwaltung am Feststellungstag oder spätestens am folgenden Tag mitzuteilen.

 

7. Film- und Fotoarbeiten

​

7.1 In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Campingplatz Okertalsperre Fotoarbeiten bzw. Bild- und Tonaufnahmen durch.  

7.2 Diese Aufnahmen können Gäste und das Gelände des Campingplatzes erfassen und dienen möglicherweise zu Werbe- und Marketingzwecken, einschließlich der Verwendung auf unserer Website, in sozialen Medien oder anderen Marketingmaterialien.

7.3 Mit Ihrer Buchung und dem Betreten des Campingplatzes stimmen Sie stillschweigend zu, dass während Ihres Aufenthalts Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können.

7.4 Falls Sie nicht wünschen, dass während Ihres Aufenthalts Fotoaufnahmen gemacht werden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Fotografen oder dem Kamerateam mit.

7.5 Ein späterer Einspruch gegen bereits gemachte Aufnahmen kann nicht mehr berücksichtigt werden.

 

8. Haustiere

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8.1 Hunde sind auf dem Campingplatz erlaubt, müssen jedoch stets an der Leine geführt werden.

8.2 Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

8.3 Entsorgen Sie den Kot ordnungsgemäß in die Restmülltonne, um das Gelände sauber zu halten.

​

9. Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

​

9.1Die Camping Okertalsperre Kroes GbR behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern.

9.2 Die aktualisierten Bedingungen treten sofort in Kraft, sobald sie auf der Website des Campingplatzes veröffentlicht oder anderweitig mitgeteilt werden.

9.3 Es liegt in der Verantwortung der Campinggäste, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig einzusehen, um sich über etwaige Änderungen oder Aktualisierungen zu informieren. 9.4 Durch die fortgesetzte Nutzung der Leistungen des Campingplatzes nach der Veröffentlichung von Änderungen oder Aktualisierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Campinggast sein Einverständnis mit den geänderten Bedingungen.

​

10. Hausrecht

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10.1 Der Campingplatzbetreiber verfügt uneingeschränkt über das Hausrecht auf dem Gelände.

10.2 Die Platzordnung, die das Miteinander der Gäste und Haustiere auf dem Platz während des Aufenthalts regelt, ist Bestandteil der AGBs.

10.3 Die Platzordnung ist an der Rezeption ausgehängt und wird auf Wunsch auch gerne ausgehändigt.

10.4 Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

10.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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11. Salvatorische Klausel

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11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.

11.2 Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben.

11.3 Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

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Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt
Familie Kroes
Altenau, im Oktober2026

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